Allgemein:
Chemische Formel: C6HCl50
Pentachlorphenol (Abkürzung: PCP) kommt durch den jahrzehntelangen Einsatz in den
verschiedensten Bereichen inzwischen praktisch überall in Spuren vor. Seit 1979 soll es
nicht mehr in Mitteln enthalten sein, die in Innenräumen Verwendung finden. Das BGA
warnte damals »besonders dringend« vor einer großflächigen Anwendung von PCP-haltigen
Holzschutzmitteln in Innenräumen. Seit etwa 1985 wurde von den meisten
Holzschutzmittel-Herstellern in Deutschland kein PCP mehr verwendet. Es wurde und wird
teilweise noch in anderen Ländern eingesetzt zum Behandeln und Imprägnieren von Leder,
Schwertextilien (Zelten u. a.) sowie in verschiedenen anderen Bereichen.
Chemikaliengesetz/ Gefahrstoffverordnung usw.:
Am 12. Dezember 1989 wurden Herstellung, Verwendung und das in-Verkehr-bringen von
Pentachlorphenol verboten. Die Chemikalien-Verbotsverordnung vom 14. Oktober 1993
verbietet Zubereitungen mit einem Gehalt von mehr als 0,01 % (= 100 ppm) PCP und damit
behandelte Teile mit einem Gehalt an PCP von mehr als 5 mg/ kg (= 5 ppm). Ausgenommen sind
Holzbestandteile von Gebäuden und Möbeln sowie Textilien, die vor dem 23. Dezember 1989
behandelt wurden. Der Umgang mit PCP-haltigen Zubereitungen und behandelten Materialien
zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist noch zulässig.
Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (LmBG):
PCP darf bis zu einer Höchstmenge von 0,01 mg/ kg in oder auf pflanzlichen
Lebensmitteln vorhanden sein.
Raumluft:
Werte über 100 ng/ m3 lassen mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Verwendung von
Holzschutzmitteln schließen. In belasteten Räumen wurden kurz nach Anwendung Werte von
durchschnittlich 5000 ng/ m3 gefunden. In unbelasteten Räumen liegen die Werte deutlich
unter 100 ng/ m3. Bei Überschreiten dieses Wertes kann eine gesundheitliche
Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.
In der MAK-Liste (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) war ein zulässiger Wert von 50
000 ng/ m3 für Luft am Arbeitsplatz angegeben. Dieser Wert ist seit Einstufung von PCP
als krebserzeugend (nach EU-Kommission C3) nicht mehr gültig. Auf Grund der cancerogenen
Eigenschaften von PCP können keine als unbedenklichen geltenden Grenzwerte festgelegt
werden. Aus Vorsorgeprinzip sollte eine erkennbare zusätzliche Belastung mit solchen
Substanzen so weit wie möglich vermindert werden. Je länger die Einwirkzeit ist, desto
wahrscheinlicher zeigen auch geringe Konzentrationen Wirkung.
Höchstwert für Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland: 0,005 bzw. 0,001
mg/ l (Phenole bzw. Pestizide, Summenwert). Der von der WHO angegebene Grenzwert liegt
hier bei 0,01 mg/ l.
Holz:
Von der IHG* und anderen Quellen werden
folgende Werte angegeben: Unbehandeltes Holz bis 1,0 mg/ kg; behandeltes Holz: ab 10 mg/
kg. Wir empfehlen eine Sanierung spätestens ab 100 mg/ kg Holz. Bei belastetem Material
handelt es sich um Sondermüll
Da PCP langsam ausgast, ist bei behandeltem Material in der Wohnung mit einer
dauernden, zusätzlichen Aufnahme auszugehen. Im Körper reichert es sich an (Leber >
Gehirn > Niere > Fettgewebe), wird aber auch v. a. über den Harnweg, ausgeschieden.
Aus den uns zur Verfügung stehenden Informationen und Kenntnissen ist bei einem längeren
Aufenthalt in Räumen, in denen großflächig mit PCP behandeltes Holz verwendet wird, mit
einer 'Holzschutzmittelvergiftung' zu rechnen. Aufnahme in den Körper ist durch die Haut,
Schleimhäute und die Atemwege möglich. Bei Arbeitern, die PCP ausgesetzt waren, wurden
Akne, Schwäche der Beinmuskulatur, psychopathologische Störungen, Leberschäden und
chronische Bronchitis beobachtet. Es wurden auch Kopfschmerzen, Müdigkeit und Reizung der
Haut und Schleimhäute bei Kontakt mit PCP-behandeltem Material beobachtet.
Als typische Symptome einer 'Holzschutzmittelvergiftung' wurde folgendes beobachtet und
beschrieben:
Haut-/ Schleimhautreizung, Neuralgie, Kopfschmerzen, Gleichgewichtsstörungen,
Konzentrationsschwäche, Reizbarkeit, Lymphozytose, Schwitzen, Arrhythmien,
Tonsillen(=Mandel-)rötung, Glieder-, Muskelschmerzen, Zerschlagenheit, schnelle
Ermüdbarkeit, Gewichtsabnahme, Depression, Leberfunktionsstörungen, Haarausfall, unklare
Temperaturerhöhung, Akne. Das 'Holzschutzmittelsyndrom' nach jahrelanger Exposition
gegenüber PCP in Wohnräumen äußert sich durch chronische Ermüdung und Erschöpfung.

© Schadstoffberatung Tübingen 10.05.2006 li
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