Schadstoffberatung Tübingen

Asbesthaltiger Faserzement

Siehe auch Asbest

Eternit:

Eternit ist der Produktname des gleichnamigen Herstellers für Faserzementprodukte.

Faserzement ist ein Verbundwerkstoff aus mit Fasern armiertem Zement. Bis vor wenigen Jahren wurde er unter Verwendung von ca. 10 - 15 % Asbest hergestellt.


Asbesthaltiger Faserzement:

Gesundheitliche Bedeutung:

Akute toxische Wirkungen gehen von Asbest nicht aus. Asbest wirkt also langfristig (chronisch) krankheitsverursachend. Die Inhalation von Asbest-Feinstaub kann einen fibrogenen Effekt (Entstehung von Narbengewebe, Asbestose) oder einen krebserzeugenden Effekt haben.

Die Zeit zwischen dem krankmachenden Ereignis (Einatmen von Asbeststaub) und dem Krankheitseintritt liegt bei asbestfaserbedingten Tumoren zwischen 10 und 60 Jahren.


Gefährdungsbeurteilung:

Von Asbestprodukten können durch Alterung, Erschütterungen, thermische Wechselbeanspruchung, Luftbewegung oder Beschädigungen in erheblichem Umfang Asbestfasern in atembarer Form freigesetzt werden, die beim Menschen zu Krebserkrankungen führen können.

Asbestzementprodukte unterliegen grundsätzlich gemäß Vorgaben und Regelwerken, Asbestrichtlinien und TRGS 519, zuerst keiner besonderen Gefahrenbewertung.

Mechanische, stauberzeugende und staubfreisetzende Bearbeitungen und Beschädigungen dieser Produkte sind dennoch grundsätzlich untersagt, bzw., soweit notwendig, nur unter Beachtung aller Vorsichtsmaßregeln und nur durch sachkundige, ausgebildete und geprüfte Personen oder Firmen zuzulassen (Verweis auf TRGS 519)

So ist besonders auch das Dampfstrahlreinigen von Dacheindeckungen und Fassadenplatten, das Schleifen oder Anbohren von Ausbauplatten im Innen- imd Außenbereich etc., untersagt. Diese Arbeiten werden häufig in vollständiger Unkenntnis der Gefahren im Privatbereich vorgenommen. Mögliche Beeinträchtigungen Dritter/Unbeteiligter haben bereits zu Schadensersatzansprüchen und rechtlichen Verfahren Anlaß gegeben.

Arbeiten an asbestzementhaltigen Produkten müssen dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden und unterliegen vollständig dem gewerblichen und privaten Haftungsrecht (Durchgriffshaftung) sowie der Gefahrstoffverordnung.


Asbestfreie Faserzement-Produkte

Asbestfreie Faserzementprodukte bestehen aus ca. 40 % Portlandzement (Bindemittel), ca. 11 % Zusatzstoffen wie z.B. Kalksteinmehl, ca. 2 % Armierungsfasern (synthetische organische Fasern: Polyvinylalkohol-Fasern oder Polyacrylnitril-Fasern) sowie ca. 5 % Prozessfasern (Cellulose-Fasern).


Gesundheitliche Bedeutung:

Die Polyvinylalkohol-Fasern und Polyacrylnitril-Fasern sind aufgrund ihrer vergleichsweise großen Durchmesser nicht lungengängig und daher nach heutigem Kenntnisstand gesundheitlich unproblematisch.


Sanierung, Entsorgung:

Asbestfreier Faserzement kann auf Mineralstoff-Deponien entsorgt werden.


 

© Schadstoffberatung Tübingen   Dezember 2015