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Bei Chlorthalonil (chemischer Name:
Tetrachlorisophthalonitril) handelt es sich um ein Fungizid, d. h. ein Mittel gegen
Pilzbefall.
Es hat eine sehr breite, protektive Wirkung und wird auch im Bereich des
Pflanzenschutzes eingesetzt, z. B. bei Erdnüssen, Sojabohnen, Tabak, Gemüse und
Getreide. Es wird auch gegen Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln eingesetzt.
Nach den uns vorliegenden Informationen ist es in der Bundesrepublik Deutschland
eigentlich nicht im Handel, zumindest für die Anwendung im Pflanzenschutzbereich.
Als Vorsichtsmaßnahmen werden in Deutschland die üblichen Maßnahmen für den Umgang
mit Pflanzenschutzmitteln genannt, nämlich Berührung mit Haut und Augen vermeiden und
nicht mit Lebens- und Futtermitteln lagern.
Es ist in Deutschland in keine Giftklasse eingestuft. Es gibt allerdings auch keine
Höchstmenge für Lebensmittel.
In Tierversuchen ergaben sich beim Verfüttern relativ hoher Dosen an Ratten und Hunde
keine pathologischen Veränderungen.
Beim Kaninchen wurde eine leichte Reizwirkung auf die Augen festgestellt.
Das Mittel ist giftig für Fische.
Eine Anwendung organisch-chemischer Holzschutzmittel in bewohnten Innenräumen ist
nicht notwendig und sollte nach einer Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes auch
möglichst vermieden werden.
Ob durch Chlorthalonil Schädigungen hervorgerufen werden können, ist uns derzeit
nicht bekannt. Es besteht aber die Möglichkeit, daß diese Substanz bei chronischer
Einwirkung wie andere Chlorkohlenwasserstoffe auch gesundheitliche Schädigungen
hervorrufen kann. Chlorkohlenwasserstoffe sind teilweise nachgewiesen krebserzeugend,
teilweise stehen sie im Verdacht, krebserzeugend zu sein.
Deshalb halten wir es aus vorsorglichen Gründen für besser, wenn belastetes Material
unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und des dafür notwendigen Aufwandes so
gesichert wird, daß dieses Mittel nicht austreten und damit von den Bewohnern aufgenommen
werden kann.

© Schadstoffberatung Tübingen 10.05.2006 li
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