Allgemein:
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind aus mehreren
"kondensierten" Benzol-ringen aufgebaute Verbindungen. Die für die Bewertung
von PAK-Belastungen herangezogene Leitkomponente ist Benzo[a]pyren.
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind durch
industrielle und private Verbrennung und den Verkehr (z.B. im Dieselruß) ubiquitär,
jedoch vor allem im städtischen Raum vorhanden. Eine zusätzliche Belastung, z.B. durch
PAK-haltige Materialien sollte daher vermieden werden.
PAK sind in Teer- und in geringeren Mengen in Erdölprodukten
enthalten. Technisch wichtig ist u.a. der Steinkohleteer, der bei der Verkokung, Schwelung
und Druckvergasung der Steinkohle anfällt. Die zähflüssige Masse, der
"Rohteer" ist ein kompliziertes Substanzgemisch aus einem unverdampfbaren
Anteil, dem Pech, und einem verdampfbaren Anteil. Dieser verdampfbare Anteil wird,
destillativ in verschiedene Fraktionen getrennt, "Teeröle" genannt, welche der
Chemikalien-verbotsverordnung unterliegen.
Nach Bränden können unter Umständen hohe PAK-Konzentrationen
entstehen.
Verwendung:
PAK-haltige Zubereitungen werden vielfach im Bereich Holzschutz
("Carbolineum") oder als Dichtmaterial im Außenbereich eingesetzt. PAK sind
auch Bestandteile des Tabakrauchs und finden sich ebenfalls in Autoabgasen sowie in
gegrillten bzw. geräucherten Waren.
Carbolineumist ein Sammelbegriff für Steinkohleteeröle,
stark riechende, teerig-ölige Imprägnieröle. Sie schützen vor Insekten und Pilzbefall.
Für den Holzschutz sind nur noch Steinkohleteeröle aus
Hochtemperaturteer von technischer Bedeutung.
Teerölesind Stoffgemische aus ca. 10 000 Einzelstoffen,
von denen bisher etwa 480 bekannt sind. Die wohl wichtigsten sind dabei die PAK.. Einige
dieser PAK sind krebserregend, bekannt ist hier das Benzo[a]pyren.
Bei einem typischen Belastungsmuster von Hölzern mit PAK ist
erfahrungsgemäß von Gehalten im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend mg/kg
PAK auszugehen.
Die für PAK-Belastungen herangezogene Leitkomponente Benzo[a]pyren ist
im Steinkohlenteer (Carbolineum) in Gewichtsanteilen von ca. 2% enthalten.
Im Innenbereich ist die Anwendung von PAK-haltigen Zubereitungen nicht
notwendig. Sofern aus gewichtigen Gründen (z.B. Feuchte > 70%, siehe DIN 68800) ein
Holzschutz notwendig sein sollte, sollten anorganische Holzschutzmittel eingesetzt werden.
Toxikologie und Belastung des Menschen:
Die Wirkung auf den Menschen hängt stark von der Zusammensetzung der
PAK ab.
Das Einatmen, die Aufnahme durch den Mund oder die Haut kann zu
Gesundheitsschäden führen.
PAK entfetten die Haut, führen zu Hautentzündungen, können
Hornhautschädigungen hervorrufen, die Atemwege, Augen und den Verdauungstrakt reizen.
Einige PAK sind beim Menschen eindeutig krebserzeugend (z.B. Lungen-,
Kehlkopf-, Hautkrebs). Die Möglichkeit der Fruchtschädigung oder Beeinträchtigung der
Fortpflanzungsfähigkeit besteht.
Die Leitkomponente der PAK ist das Benzo[a]pyren,
das wie folgt eingestuft wird:
EG-Kategorien:
- K2 Stoffe, die
als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
- M2 Stoffe, die als erbgutverändernd für den
Menschen angesehen werden sollten.
- RE2 Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen
angesehen werden sollten.
- RF2 Stoffe, die als beeinträchtigend für die
Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen
angesehen werden sollten.
Beispiele:
- Dieselmotoremissionen gelten nach TRGS 905 als krebserzeugend Kategorie K 2.
- Carbolineum: In folgender Tabelle finden sich Angaben zum verhältnismäßigen
kanzerogenen Potential von in Carbolineen häufig vorkommenden PAK :
PAK |
verhältnismäßige Kanzerogenität* |
| Benzo[a]pyren |
1,0 |
| Benzo[b]fluoranthen |
0,11 |
| Indeno[1,2,3-cd]pyren |
0,08 |
| Benzo[j]fluoranthen |
0,03 |
| Dibenzo[ah]anthracen |
>1,0 |
* Relative Angaben zu dem kanzerogenen Potential
einiger PAKs jeweils bezogen auf Benzo[a]pyren (Kanzerogenität 1) ; die Angaben stammen
aus Implantationsversuchen der Substanzen in die Lungen von Ratten und erlauben nicht die
direkte Übertragung auf den Menschen.
Grenz- und Richtwerte:
Leitkomponente Benzo[a]pyren:
An Arbeitsplätzen gilt die Technische Richtkonzentration (TRK) in der
Raumluft von 0,002 mg/m3. Es ist zu bemerken, das dieser Wert für wohnlich
genutzte Innenräume mit Sicherheit zu hoch ist, da die Aufenthaltsdauer den
zugrundelegenden Wert von 8 Stunden deutlich überschreitet und die besondere Gefährdung
von Säuglingen, Kleinkindern, werdenden und stillenden Müttern, Alten und Kranken dabei
nicht berücksichtigt.
Zubereitungen gelten als krebserzeugend, wenn ihr Benzo[a]pyrenanteil
0,0005 Gew%, d.h. 5 ppm erreicht oder überschreitet (GefStoffV, §35 (3)).
Sanierungsverfahren:
Diese sind sehr stark abhängig von der Zusammensetzung der PAK und
weiteren Verunreinigungen durch z.B. halogenierte Verbindungen und müssen in jedem Falle
von Sachkundigen geplant und begleitet werden.
Quellen:
Bremer Umweltinstitut e.V., Gift im Holz, GISBAU,
Berufsgenossenschaftliches Informationssystem, Römpp, Lexikon der Chemie

© Schadstoffberatung Tübingen 10.05.2006 li
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